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Finanzierung der Tagespflege – Leistungen der Pflegekasse verstehen

Die Entscheidung für eine Tagespflegeeinrichtung bringt viele Vorteile mit sich – für pflegebedürftige Menschen ebenso wie für ihre Angehörigen. Sie bietet Struktur, soziale Kontakte und professionelle Betreuung am Tag, während der Lebensmittelpunkt im vertrauten Zuhause bestehen bleibt. Damit verbunden ist jedoch oft die Frage: Wie lässt sich Tagespflege finanzieren und welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?

Das Tagespflegezentrum Ballin in Quedlinburg berät Angehörige und Pflegebedürftige kompetent und einfühlsam in allen Fragen rund um die Kostenübernahme – damit gute Pflege nicht zur finanziellen Belastung wird.

Was bedeutet teilstationäre Pflege?

Die Tagespflege gehört zur sogenannten teilstationären Pflege. Sie richtet sich an Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause wohnen, tagsüber jedoch auf Betreuung, Pflege und Förderung angewiesen sind. In einer Tagespflegeeinrichtung verbringen sie einen oder mehrere Tage pro Woche in Gemeinschaft – mit aktivierender Betreuung, Mahlzeiten, pflegerischer Versorgung und Ruhephasen.

Angehörige können in dieser Zeit arbeiten, Erledigungen machen oder neue Kraft schöpfen. Am Abend kehren die Pflegebedürftigen wieder nach Hause zurück. Diese Form der Versorgung ergänzt die häusliche Pflege und wird von der Pflegeversicherung zusätzlich zur ambulanten Pflege unterstützt.

Leistungen der Pflegekasse – ein Überblick

Die Pflegeversicherung stellt für Tagespflege zusätzliche Budgets zur Verfügung, die nicht auf andere Leistungen angerechnet werden. Das heißt: Auch wer bereits Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezieht, kann zusätzlich finanzielle Unterstützung für Tagespflege erhalten.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: bis zu 721 €/Monat
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.357 €/Monat
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.685 €/Monat
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.085 €/Monat

Diese Beträge können genutzt werden, um die Betreuung, Pflege, medizinische Versorgung und Fahrtkosten zur Tagespflege zu finanzieren.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der genannten Budgets folgende Leistungen:

  • Die pflegerische Betreuung durch Fachpersonal
  • Die medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Blutdruckmessen)
  • Aktivierende Maßnahmen und Beschäftigungsangebote
  • Fahrtkosten für den Hol- und Bringdienst

Nicht übernommen werden:

  • Unterkunfts- und Verpflegungskosten (z. B. Frühstück, Mittagessen)
  • Investitionskosten (z. B. anteilige Gebäudekosten)

Diese sogenannten „Hotelkosten“ müssen privat oder über zusätzliche Leistungen wie den Entlastungsbetrag finanziert werden.

Nutzung des Entlastungsbetrags

Zusätzlich zu den monatlichen Pflegeleistungen steht Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad ein Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zur Verfügung. Dieser kann zweckgebunden eingesetzt werden – beispielsweise zur Deckung von Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege. Die Nutzung ist oft unkompliziert möglich, wenn die Tagespflegeeinrichtung direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Nicht genutzte Beträge können bis zum Juni des Folgejahres angespart und rückwirkend verwendet werden.

Kombination mit weiteren Leistungen

Viele Angehörige fragen sich, ob die Inanspruchnahme von Tagespflege das Pflegegeld reduziert. Die gute Nachricht: Nein, denn Tagespflege wird zusätzlich zum Pflegegeld oder den ambulanten Pflegesachleistungen gezahlt. Das ermöglicht eine flexible Kombination von Versorgungsformen – z. B. Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen Pflegedienst sowie tageweise Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung. Auch Kurzzeit- oder Verhinderungspflege lassen sich mit der Tagespflege kombinieren.

Was tun bei höheren Kosten?

Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, können ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden:

  • Private Zuzahlung: Angehörige oder die Pflegebedürftigen selbst übernehmen die Differenz.
  • Hilfe zur Pflege: Wenn das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, kann beim Sozialamt ein Antrag gestellt werden.
  • Pflege-Bahr oder andere Zusatzversicherungen: Manche Versicherungen leisten Zuschüsse zur Tagespflege – je nach Vertragsgestaltung.

Tagespflegeeinrichtungen helfen bei der Einschätzung der Gesamtkosten und beraten zur passenden Finanzierungsstrategie.

Beratung schafft Klarheit

Gerade im Anfang ist das Thema Pflege oft mit Unsicherheiten verbunden. Welche Leistungen stehen überhaupt zur Verfügung? Wie lässt sich eine Versorgung organisieren, die bezahlbar und bedarfsgerecht ist?

Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sowie die Einrichtungen selbst sind wichtige Ansprechpersonen. Sie informieren nicht nur über gesetzliche Leistungen, sondern auch über Kombinationsmöglichkeiten, Antragsverfahren und Abrechnungswege – und nehmen Angehörigen so viele Sorgen ab.

Fazit: Gute Pflege verdient gute Unterstützung

Tagespflege kann eine enorme Entlastung für pflegende Angehörige und ein Gewinn an Lebensqualität für Pflegebedürftige sein. Damit diese wertvolle Form der Betreuung nicht an den Kosten scheitert, ist eine verständliche
und transparente Aufklärung zur Finanzierung entscheidend.

Das Tagespflegezentrum Ballin in Quedlinburg berät Sie persönlich, individuell und mit Herz – von der ersten Idee bis zur konkreten Kostenaufstellung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich zeigen, wie Tagespflege auch für Ihre Familie möglich wird. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.